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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Reiseagentur BAVARIA, Inh. Dominika Hilger
1. SCHLUSS DES REISEVERTRAGES
1.1
Mit der Anmeldung bietet der Kunde der Reiseagentur BAVARIA den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
1.2
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder online vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3
Der Reisevertrag wird für die Reiseagentur BAVARIA verbindlich, wenn diese dem Kunden die Buchung und den Preis der Reise schriftlich bestätigt. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseagentur BAVARIA dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen.
1.4
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot der Reiseagentur BAVARIA vor, an das es für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist gegenüber der Reiseagentur BAVARIA die Annahme erklärt.
2. BEZAHLUNG
2.1
Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB wird eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schliesst sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reispreis nicht Euro 75,00, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt fällig, wenn nichts anderes im Einzelfall vereinbart wurde.
2.2
Die Reiseunterlagen werden dem Kunden nach Eingang der Zahlung bei der Reiseagentur BAVARIA zugesandt oder in den Geschäftsräumen der Reiseagentur BAVARIA ausgehändigt.
2.3
Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises hat der Kunde keinen Anspruch auf Erbringung der Reiseleistungen. Bei nicht erfolgtem vollständigem Zahlungseingang bis 5 Werktage vor Reiseantritt ist kein Versand der Originalunterlagen möglich.
2.4
Gehen der Anzahlungsbetrag oder die Restzahlung nicht rechtzeitig ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, ist die Reiseagentur BAVARIA berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erhebt die Reiseagentur BAVARIA die aus Ziffer 7.2. ersichtlichen Rücktrittskosten (Stornogebühren).
3. REISEVERSICHERUNGEN
3.1
Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung und eine Rücktransportkostenversicherung ist nicht im Reisepreis eingeschlossen. Der Abschluss
einer Reiserücktrittskosten-Versicherung, einer Rücktransportkostenversicherung und weitergehender Versicherungen (Auslandskranken- versicherung, Reisegepäckversicherung, Reiseabbruchsversicherung, Reiseunfallversicherung) wird empfohlen.
4. LEISTUNGEN
4.1
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Katalog und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die im Katalog enthaltenen Angaben sind für die Reiseagentur BAVARIA bindend. Die Reiseagentur BAVARIA behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
4.2
Falls eine Reise mit Halb- oder Vollpension ausgeschrieben ist, beginnt die angegebene Verpflegung mit dem ersten Abendessen im Zielland und endet mit dem Frühstück am letzten Tag im Zielland, sofern unter der Rubrik Leistung im Katalog nichts anderes aufgeführt ist.
5. LEISTUNGSÄNDERUNGEN
5.1
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von der Reiseagentur BAVARIA nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet,
soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
5.2
Die Reiseagentur BAVARIA ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
5.3
Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn die Reiseagentur BAVARIA in der Lage
ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch die Reiseagentur BAVARIA über die Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.
6. PREISANPASSUNG
Die Reiseagentur BAVARIA behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:
6.1
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann die Reiseagentur BAVARIA den Reisepreis nach Massgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
6.1 a)
Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann die Reiseagentur BAVARIA vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
6.1 b)
In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch
die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann die Reiseagentur BAVARIA vom Kunden verlangen.
6.2
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber der
Reiseagentur BAVARIA erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
6.3
Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für die Reiseagentur BAVARIA verteuert hat.
6.4
Eine Preiserhöhungen, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Reiseantritt verlangt wird, ist unwirksam. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für die Reiseagentur BAVARIA nicht vorhersehbar waren.
6.5
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat die Reiseagentur BAVARIA den Kunden unverzüglich nach Kenntnis darüber zu informieren. Im Falle einer Erhöhung des Reisepreises um mehr als 5 % hat der Kunde das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Er kann statt dessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn die Reiseagentur BAVARIA in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Reiseagentur BAVARIA diesem gegenüber geltend zu machen.
7. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN, UMBUCHUNGEN, ERSATZPERSONEN
7.1
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Massgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Reiseagentur BAVARIA. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der Kunde ist verpflichtet, bereits ausgehändigte Reiseunterlagen zurückzugeben. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann die Reiseagentur BAVARIA Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistung zu berücksichtigen.
7.2
Die Reiseagentur BAVARIAkann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis wie folgt pauschalieren:
• Bis 31. Tage vor Reisebeginn 20 % vom Reisepreis
• ab dem 30. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises,
• ab dem 22. Tag vor Reisebeginn 35% des Reisepreises,
• ab dem 15. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises,
• ab dem 3. Tag vor Reiseantritt 90% des Reisepreises,
• am Tag der Abreise oder bei Nichtantritt (no-show) 100% des Reisepreises.
7.3
Dem Kunden bleibt es unbenommen, der Reiseagentur BAVARIA nachzuweisen, dass ihr kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale. Sollte die Reiseagentur BAVARIA durch den Rücktritt entstandenen Kosten höher
sein, als die unter Ziffer 7.2 angegebenen Pauschalbeträge, so wird dieser höhere Betrag vom Kunden geschuldet. Die Reiseagentur BAVARIA empfiehlt den Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung (vgl. Punkt 3). Diese kann die Stornokosten gemäss ihren Versicherungsbedingungen für die Versicherten Risiken übernehmen.
7.4
Stornierungen von Teilleistungen einer Reise (sofern möglich) gelten als Umbuchung. Für die Stornierung von Versicherungspaketen wird jedoch nur eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 15 Euro erhoben. Ausgeschlossen hiervon ist die Reiserücktrittskosten-Versicherung.
7.5
Bei Stornierung eines gesamten Reisevertrages können die Versicherungspakete ebenfalls storniert werden. Dies gilt jedoch nicht für die Reiserücktrittskosten-Versicherung, die in jedem Fall bestehen bleibt.
7.6
Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts oder des Ortes der Rückreise, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluglinie vorgenommen (Umbuchung) berechnet bis 45 Tage vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt von mindestens 50 Euro pro Person. Umbuchungswünsche, die später als 45 Tage vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Punkt 7.2 und Punkt 7.3 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Die Kosten für eine individuelle Flugverlängerung betragen mindestens 100 Euro Aufpreis pro Person. Ausgenommen sind Buchungen von im Katalog ausgeschriebenen Anschlussprogrammen und Hotelverlängerungen, die über die Reiseagentur BAVARIA gebucht werden.
7.7
Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und
Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Reiseagentur BAVARIA kann dem Eintritt des Dritten widersprechen,
wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche
Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Kunde Reiseagentur BAVARIA als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
7.8
Im Falle eines Rücktritts kann die Reiseagentur BAVARIA vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.
8. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH DIE Reiseagentur BAVARIA
In folgenden Fällen kann die Reiseagentur BAVARIA vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
8.1
Ohne Einhaltung einer Frist,
wenn der Kunde die Durchführung der Reise, ungeachtet einer Abmahnung durch die Reiseagentur BAVARIA nachhaltig stört oder wen er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt die Reiseagentur BAVARIA, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschliesslich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
8.2
Bis 14 Tage vor Reiseantritt,
bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist die Reiseagentur BAVARIA verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück
8.3
Bis 4 Wochen vor Reiseantritt,
wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für die Reiseagentur BAVARIA deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die Reiseagentur BAVARIA im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht von der Reiseagentur BAVARIA besteht jedoch nur, wenn er die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat (z.B. kein Kalkulationsfehler) und wenn er die zu seinem Rücktritt führenden Umstände nachweist und wenn er dem Kunden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird die Reise aus diesem Grunde abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird ihm sein Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern er von einem Ersatzangebot von der Reiseagentur BAVARIA keinen Gebrauch macht.
9. AUSSERGEWÖHNLICHER UMSTÄNDE – HÖHERE GEWALT
9.1
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (z.B. Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen, ect.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl die Reiseagentur BAVARIA als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die Reiseagentur BAVARIA für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Im Falle der Kündigung durch die Reiseagentur BAVARIA ist der Kunde berechtigt, die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn die Reiseagentur BAVARIA in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus dem Angebot der Reiseagentur BAVARIA anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach Rücktrittserklärung durch der Reiseagentur BAVARIA diesem gegenüber geltend zu machen. Sofern der Kunde von seinem Recht auf Teilnahme an einer gleichwertigen Reise keinen Gebrauch macht, erhält er den ganzen gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
9.2
Weiterhin ist die Reiseagentur BAVARIA verpflichtet, die notwendigen Massnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Kunden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen die Reiseagentur BAVARIA und der Kunde je zur Hälfte. Im übrigen hat die Mehrkosten der Kunde zu tragen.
10. ABHILFE / MINDERUNG / KÜNDIGUNG / SCHADENERSATZ
10.1
Abhilfe:
Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäss erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Die Reiseagentur BAVARIA kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Die Reiseagentur BAVARIA kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismässigen Aufwand erfordert.
10.2
Minderung des Reisepreises
Der Kunde kann nach Rückkehr von der Reise eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung) verlangen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäss erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde.
10.3
Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet die Reiseagentur BAVARIA innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, für die Reiseagentur BAVARIA erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von der Reiseagentur BAVARIA verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behält der Kunde den Anspruch auf Rückbeförderung. Er schuldet der Reiseagentur BAVARIA den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren. Im Interesse des Kunden und aus Beweissicherungsgründen empfiehlt die Reiseagentur BAVARIA die Kündigung schriftlich zu erklären.
10.4
Schadenersatz:
Der Kunde kann bei Vorliegen eines Mangels unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den die Reiseagentur BAVARIA nicht zu vertreten hat.
11. MITWIRKUNGSPFLICHT
11.1
Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
11.2
Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Die Reiseleitung ist nicht berechtigt, Aussagen zu Schadenersatzansprüchen zu machen. Falls keine Reiseleitung verfügbar ist, ist die Reiseagentur BAVARIA an seinem Geschäftssitz zu verständigen.
12. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN UND VERJÄHRUNG
12.1
Ansprüche wegen nicht vertragsgemässer Erbringung der Reise (§§ 651 c bis 651 f BGB) sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber der Reiseagentur BAVARIA (Anschrift siehe Punkt 20) geltend zu machen. Die Reiseagentur BAVARIA empfiehlt im Interesse des Kunden eine schriftliche Geltendmachung. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
12.2
Ansprüche des Kunden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und der Reiseagentur BAVARIA Verhandlungen über den Anspruch oder die an den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseagentur BAVARIA die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
12.3
Die Abtretung von Ansprüchen gegen die Reiseagentur BAVARIA ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter mitreisenden Familienangehörigen.
13. PASS-, VISA- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN
13.1
Die Reiseagentur BAVARIA unterrichtet Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über die Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie über deren eventuelle Änderungen. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
13.2
Die Reiseagentur BAVARIA haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde die Reiseagentur BAVARIA mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass die Reiseagentur BAVARIA die Verzögerung zu vertreten hat. Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Zur Erlangung von Visa etc. bei den zuständigen Stellen müssen Sie mit einem ungefähren Zeitraum von etwa 8 Wochen rechnen.
13.3
Die Reiseagentur BAVARIA weist ausdrücklich auf die diesbezüglichen Angaben in den Katalogen sowie in der Reiseinformation zur betreffenden Reise. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch die Reiseagentur BAVARIA bedingt sind.
13.4
Erkundigen Sie sich bei der Reiseagentur BAVARIA, ob für Ihre Reise ein Reisepass erforderlich ist oder der Personalausweis genügt. Achten Sie darauf, dass der Reisepass oder Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeitsdauer besitzt. Kinder können im Pass der mitreisenden Eltern eingetragen werden. Für manche Länder wird ein eigenen Kinderpass benötigt.
13.5
Der Kunde sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxe Massnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat über Thrombose und andere Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
13.6
Von verschiedenen Staaten werden bestimmte Impfzeugnisse verlangt, die nicht jünger als 8 Tage und nicht älter als 3 Jahre (Pocken) bzw. 10 Jahre (Gelbfieber) sein dürfen. Derartige Impfzeugnisse sind auch deutschen Behörden vorzuweisen, sofern Sie aus bestimmten Ländern (z.B. Afrika, Vorderer Orient) zurückkehren. Entsprechende Informationen entnehmen Sie bitte dem Katalog und wenden Sie sich an Ihr Reisebüro.
14. ZOLL- UND DEVISENVORSCHRIFTEN
Zoll- und Devisenvorschriften werden in verschiedenen Ländern sehr streng gehandhabt. Informieren Sie sich bitte genau und befolgen Sie die Vorschriften unbedingt.
15. DATENSCHUTZ
Die personenbezogenen Daten, die die Reiseagentur BAVARIA vom Kunden erhält, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Die Reiseagentur BAVARIA wird Sie darüber hinaus zukünftig schriftlich über aktuelle Angebote informieren, soweit nicht für die Reiseagentur BAVARIA erkennbar ist, dass der Kunde dies nicht wünscht. Wenn der Kunde mit der Zusendung von Informationen nicht einverstanden ist, so erbittet die Reiseagentur BAVARIA einen entsprechenden Hinweis.
16. UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge, ebenso wenig wie die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen die Unwirksamkeit der Gesamtheit dieser Bedingungen nach sich zieht.
17. GÜLTIGKEITEN
Sämtliche Angaben in den von der Reiseagentur BAVARIA herausgegebenen Prospekten über Leistungen, Programme, Termine, Abflugzeiten, Preise und Reisebedingungen entsprechen dem Stand bei der Drucklegung. Mit der Veröffentlichung neuer Ausschreibungen (Prospekte, Internet etc.) oder Preislisten verlieren alle früheren entsprechenden Veröffentlichungen über gleich lautende Angebote und Termine Ihre Gültigkeit.
18. GERICHTSSTAND
18.1
Gerichtsstand für Klagen von Kunden gegen der Reiseagentur BAVARIA ist München.
18.2
Für Klagen von der Reiseagentur BAVARIA gegen Kunden ist der Wohnsitz des Kunden massgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von der Reiseagentur BAVARIA massgebend.
Rechtswirksamkeit des Haftungsausschlusses
Dieser Haftungsausschluss ist Teil unseres Internetangebotes, von dem auf diesen verwiesen wurde. Falls Teile oder Formulierungen des Texts nicht, nicht mehr oder nicht vollständig der geltenden Rechtslage entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.